Unsere Bereiche im Steuerstrafrecht

sind regelmäßig 4 Zeitmomente relevant. Die (strafbefreiende) Selbstanzeige, die strafrechtlich gefährliche Steuerprüfung, das bereits laufende Steuerstrafermittlungsverfahren und der Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch Strafbefehl oder Anklageerhebung.

Selbstanzeige

Die (bestenfalls strafbefreiende) Selbstanzeige ist eine der erfolgversprechenden Varianten, vollständige Strafbefreiung zu erlangen. Hierzu im Folgenden mehr.

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Steuerprüfung

Im Falle einer bevorstehenden oder noch bereits erfolgten Steuerprüfung ist die Steuerstraftat zwar noch nicht entdeckt, deren Entdeckung allerdings sehr wahrscheinlich, welche Möglichkeiten hier bestehen erläutern wir Ihnen gerne.

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Steuerstraf­verfahren

Mit Einleitung des Steuerstrafverfahren beginnt das Ermittlungsverfahren. Auch hier kann noch in vielfältiger Form Einfluss auf den Ausgang genommen werden. Insbesondere bedarf es einer intensiven Beratung des Betroffenen sowie durchdachter (legaler) Einflussnahme auf das Steuerstrafverfahren.

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Strafbefehl/Anklage

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens folgt, sofern nicht die Einstellung des Verfahrens bewirkt werden konnte, der Erlass eines Strafbefehls oder die Hebung einer Anklage. Auch in diesem Stadium gibt es noch mannigfaltige Möglichkeiten, Gestaltung auf den Ausgang zu nehmen. Im Folgenden mehr.

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