Rechtsanwalt
Sollte der Mandant das Erstgespräch beim Rechtsanwalt suchen, findet dort zunächst eine umfassende Aufklärung über die (steuer-) strafrechtliche Lage, die drohenden Konsequenzen und die Möglichkeiten zur Minimierung dieser Konsequenzen statt. Da die Strafhöhe in aller Regel abhängig ist vom Steuerschaden, der durch unrechtmäßiges Verhalten eingetreten ist, bietet es sich an eine exakte Berechnung durch den Steuerberater vorzunehmen. Auch die strafmildernde Schadenswiedergutmachung oder auch die strafbefreiende Selbstanzeige erfordern eine Nacherklärung der Steuergegebenheiten, was durch den Steuerberater vorzunehmen sind. Sollte das anwaltliche Erstgespräch ergeben, dass die Einbindung eines Steuerberaters sinnvoll ist und der Mandant dem zustimmen, folgt der zweite Schritt beim Steuerberater.